Obsah
Empfang der Anträge und der weiteren Einreichungen
Anträge an Informationen kann man nach Gesetz Nr. 106/1999 Slg., über freien Zugang zu Informationen, wie folgt stellen:
- schriftlch
- persönlich
- via E-Mail
- via elektronische Einreichung
- telephonisch
Kontakte auf Gemeindeamt samt Amtszeiten finden Sie hier..