Obsah

Empfang der Anträge und der weiteren Einreichungen

Anträge an Informationen kann man nach Gesetz Nr. 106/1999 Slg., über freien Zugang zu Informationen, wie folgt stellen:

  • schriftlch
  • persönlich
  • via E-Mail
  • via elektronische Einreichung
  • telephonisch

Kontakte auf Gemeindeamt samt Amtszeiten finden Sie hier..