Obsah

Zahlungen für Gewährung der Informationen

Das Gemeindeamt ist berechtigt, eine Vergütung der mit der Suche der Informationen verbundenen Kosten zu verlangen. Es handelt sich z. B. um Gehalt des betroffenen Mitarbeiters, Kosten für Kopien, Informationsträger und Kosten für Absendung der Informationen. Das Gemeindeamt ist ferner berechtigt, die Gewährung der Informationen an eine Anzahlung oder an Vergütung der Gesamtkosten zu binden.

Derzeit nützt unser Gemeindeamt diese Rechte nicht aus, und Sie werden die Informationen kostenlos bekommen, weil wir dies als eine Leistung für unsere Bürger verstehen.